John Baptist Mission of Togo / Mission Jean Baptisté au Togo MJB Mission News, ISSN 1999-8414 (gegründet und herausgegeben seit 2008 von Andreas Klamm-Sabaot, Journalist und Autor) Medien-Netzwerk Cooperation mit Regionalhilfe.de, freie Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfs-Projekte, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte, Radio TV IBS Liberty, IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, IFN International Family Network d734, John Baptist Mission of Togo, Vertretung für Deutschland, Vertretung für Groß Britannien, British Newsflash Magazine (1986), Andreas Klamm Sabaot Journalist Communications, 3mnews.org / 3mnewswire.org, internationale Nachrichten-Agentur seit 1984, Vorderpfalz aktuell Fernseh- und Radio-Magazin seit 1984, Stadtmagazin Ludwigshafen, Fernseh- und Radio-Magazin seit 1984, XXL-info. Compact (seit 2000), Dokumentation & Serien
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Kontakt-Formular / Contact Form / Imprint / Sitemap / Menue Sozialmission / Mission für soziale Entwicklung / Mission for Social Developement John Baptist Mission of Togo, Dokumente, Nachweise No. 1, ca. 25 MB, PDF, DOKUMENTE 1 John Baptist Mission of Togo, Dokumente, Nachweise No. 2. ca. 8,4 MB, PDF DOKUMENTE 2 Sollte der Download (das Herunterladen bei den oben genannten Adresse nicht funktionieren, BITTEN wir Sie die alternativen Links für einen DOWNLOAD / das Herunterladen zu nutzen. DANKE ! Alternative Links für einen DOWNLOAD (Herunterladen der Dokumente) Nachweise 1, Mission Jean Baptiste / John Baptist Mission of Togo: 1. http://www.sharepdfbooks.com/Y4I7XSVUWMAM/John_Baptist_Mission_Of_Togo_Nachweise_1.pdf.html Nachweise 2, Mission Jean Baptiste / John Baptist Mission of Togo: 1. http://www.sharepdfbooks.com/QZ3BV6TZ3KOD/John_Baptist_Mission_Of_Togo_Nachweise_2.pdf.html
Internationale Jüdisch Christliche John Baptist Mission of Togo internationale Mission für soziale Entwicklung gegründet 2004 von Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato
Internationaler Präsident und Gründer der internationalen Jüdisch – Christlichen John Baptist Mission of Togo: Reverend und Evangelist Yawovi Nyonato Missions-Leitung für die Vertretung für Deutschland und für die Vertretung für Groß Britannien: Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot, französisch-deutscher Journalist, Rundfunk-Journalist, Moderator, Herausgeber, Nachrichten-Korrespondent, Schriftsteller, Autor und Buch-Autor von 9 veröffentlichten im Hauptberuf. Sekundärer Zweit-Beruf: Staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger. Registrierung der internationalen Religions- und Weltanschauungs-Gemeinschaft ( John Baptist Mission of Togo)
1.Innenministerium in TOGO, West Afrika 2.Inneministerium in BURUNDI, West Afika
Die internationale Jüdisch – Christliche JOHN BAPTIST MISSION OF TOGO ist eine international tätige ÖFFENTLICH-RECHLICHE RELILGIONS- und WELTANSCHAUNGS-GEMEINSCHAFT. GESETZLICHE GRUNDLAGEN, international und national für DEUTSCHLAND: Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Allgemeine Erklärung der MENSCHENRECHTE, proklamiert 1948, von den VEREINTEN NATIONEN, UNITED NATIONS, New York City, United States of America (Vereinigte Staaten von Amerika), UNIVERSELL (an allen ORTEN) gültig. Vergleiche: www.un.org Artikel 9 Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (1) Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen. (2) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung, Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Europarat, Europäische Menschenrechtskonvention, Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Vom 04.11.1950, Zuletzt geändert durch Protokoll Nr. 11 vom 11.5.1994 m.W.v. 1.11.1998 Artikel 4 (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
GRUNDGESETZ (GG), Deutschland Artikel 135 (1) Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutz. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt. Artikel 136 (1) Die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten werden durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt. (2) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. (3) Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Behörden haben nur soweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft zu fragen als davon Rechte und Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert. (4) Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesform gezwungen werden. Artikel 137 (1) Es besteht keine Staatskirche. (2) Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgesellschaften wird gewährleistet. Der Zusammenschluß von Religionsgesellschaften innerhalb des Reichsgebiets unterliegt keinen Beschränkungen. (3) Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde. (4) Religionsgesellschaften erwerben die Rechtsfähigkeit nach den allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. (5) Die Religionsgesellschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie solche bisher waren. Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. (6) Die Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind, sind berechtigt, auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben. (7) Den Religionsgesellschaften werden die Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen. (8) Soweit die Durchführung dieser Bestimmungen eine weitere Regelung erfordert, liegt diese der Landesgesetzgebung ob. Artikel 138 (1) Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf. (2) Das Eigentum und andere Rechte der Religionsgesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet. Verfassung des Deutschen Reichs, Weimarer Reichsverfassung, vom 11. August 1919 Länder in Deutschland, VERFASSUNGEN der Länder 1.BADEN-WÜRTTEMBERG Artikel 1 (1) Der Mensch ist berufen, in der ihn umgebenden Gemeinschaft seine Gaben in Freiheit und in der Erfüllung des christlichen Sittengesetzes zu seinem und der anderen Wohl zu entfalten. (2) Der Staat hat die Aufgabe, den Menschen hierbei zu dienen. Er faßt die in seinem Gebiet lebenden Menschen zu einem geordneten Gemeinwesen zusammen, gewährt ihnen Schutz und Förderung und bewirkt durch Gesetz und Gebot einen Ausgleich der wechselseitigen Rechte und Pflichten. Artikel 2 (1) Die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland festgelegten Grundrechte und staatsbürgerlichen Rechte sind Bestandteil dieser Verfassung und unmittelbar geltendes Recht. (2) Das Volk von Baden Württemberg bekennt sich darüber hinaus zu dem unveräußerlichen Menschenrecht auf die Heimat. Artikel 4 (1) Die Kirchen und die anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften entfalten sich in der Erfüllung ihrer religiösen Aufgaben frei von staatlichen Eingriffen. (2) Ihre Bedeutung für die Bewahrung und Festigung der religiösen und sittlichen Grundlagen des menschlichen Lebens wird anerkannt. Artikel 5 Für das Verhältnis des Staates zu den Kirchen und den anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gilt Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Er ist Bestandteil dieser Verfassung. Artikel 6 Die Wohlfahrtspflege der Kirchen und der anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften wird gewährleistet. Artikel 7 (1) Die dauernden Verpflichtungen des Staates zu wiederkehrenden Leistungen an die Kirchen bleiben dem Grunde nach gewährleistet. (2) Art und Höhe dieser Leistungen werden durch Gesetz oder Vertrag geregelt. (3) Eine endgültige allgemeine Regelung soll durch Gesetz oder Vertrag getroffen werden. Artikel 8 Rechte und Pflichten, die sich aus Verträgen mit der evangelischen und katholischen Kirche ergeben, bleiben von dieser Verfassung unberührt. Artikel 9 Die Kirchen sind berechtigt, für die Ausbildung der Geistlichen Konvikte und Seminare zu errichten und zu führen. Artikel 10 Die Besetzung der Lehrstühle der theologischen Fakultäten geschieht unbeschadet der in Artikel 8 genannten Verträge und unbeschadet abweichender Übung im Benehmen mit der Kirche.
John Baptist Mission of Togo / Mission Jean Baptiste au Togo / Johannes der Täufer Mission von Togo gegründet / foundet 2004 by Reverend Yawovi Nyonato in Togo, West Africa 3. Blog: www.johnbaptistmission.wordpress.com 4. FREE eBook / Kostenfreies eBook (PDF) zur Arbeit und Wirken der John Baptist Mission of Togo, http://www.bookrix.com/_title-en-andreas-klamm-sabaot-journalist-john-baptist-mission-of-togo 5. Buch erhältlich in Buchhandlungen / Book available in Bookstores, "Die Kinder der John Baptist Mission in Togo", http://www.bod.de/index.php?id=296&objk_id=160248 6. http://our.homewithgod.com/johnbaptistmission 7. Blog 2: www.johnbaptistmission.blogspot.com Bücher von Andreas Klamm in deutscher und englischer Sprache Bücher von Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm - Sabaot
Andreas Klamm Sabaot, journalist, nurse and paramedic (Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter). Fotos: 3mnews.org Frankreich Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman und die Freiheit der Presse - Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Paris, France; (Februar 2009), 276 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen, Englisch und deutsch, , bi-lingual; ISBN-10: 2-8106-0269-7 , ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, 19,49 Euro. Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt ! Menschenrechtsreporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Editeur BOD Paris, France, (Februar 2009), 280 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Sprachen, Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, 19.49 Euro.
„Liberty and Peace NOW ! Human Rights Reporters", international media project for Human Rights - internationales Medien-Projekt für Menschenrechte Deutschland Liberty, Peace and Media: Amy Goodman - Excellent Journalists In Extraordinary Times, (Freiheit, Frieden und Medien: Amy Goodman - Excellente Journalisten in außergewöhnlichen Zeiten), Books on Demand Gmbh; Norderstedt, Deutschland; (Februar 2009), 264 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7473-0, ISBN-13: 978-383707473, 18,90 Euro Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, Medienprojekt Menschenrechts-Reporter, Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, (Freiheit und Frieden Jetzt, Menschenrechts-Reporter, Missbrauch und Verletzungen von Menschenrechten, internationale Völkerverständigung), Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (Oktober 2008), 272 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist. Sprachen: Englisch und deutsch, bi-lingual), ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3. 19,99 Euro.
British Newsflash Magazine, Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, 200 Seiten. Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh, Edition 1, (Juni 2008), Sprachen, Deutsch und englisch, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, 28,90 Euro. Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, 200 Seiten, Autor: Andreas Klamm, Journalist, Verlag, Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Sprachen: Englisch und deutsch und Texte von Co-Autoren in französischer Sprache. ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1, 15,99 Euro Die Bücher sind erhältlich in allen Buchhandlungen in Frankreich, Deutschland, Österreich und der Schweiz und auch erhältlich bei den bekannten Online-Buchhandlungen, wie im Beispiel: www.amazon.de , www.amazon.fr , www.bod.de , www.bod.fr , www.alapage.com , www.libri.de , www.buch.de und zahlreiche weitere Online-Buchhandlungen.
(c) 1984 - 2010, COPYLEFT AND COPYRIGHT by Andreas Klamm Sabaot, IFN International Family Network d734, British Newsflash Magazin, IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio TV IBS Liberty, MJB Mission News, ISSN 1999-8414, MJB Mission News, ISSN 1999-8414.
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